Elternbeirat

Kooperation mit Eltern und Erziehungspartnerschaft:
 
Die Eltern haben das Recht, aus jeder Gruppe der Kinder alle zwei Jahre einen Elternvertreter und seinen Stellvertreter zu wählen. Diese bilden den Elternbeirat. Er hat die Aufgabe, z. B. in konzeptionellen, personellen und finanziellen Belangen gehört zu werden und Empfehlungen auszusprechen.
 
„Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Einrichtung, den Eltern und den anderen an der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder Beteiligten sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung.“ (§12 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG).
Die Eltern haben die Möglichkeit, sich in unserem Förderverein Kindertagesstätten Geraberg e.V. „Die GiereWichtel“ zu engagieren.